Kinder Haftpflicht
Wie wichtig ist eine Kinder Haftpflicht?
Viele Versicherer bieten neben den traditionellen Risiken der Privathaftpflichtversicherung auch spezielle Kinder Haftpflicht an.
Versprochen wird darin ein umfassender und guter Schutz bei Schäden, die die lieben Kleinen verursachen.
Dabei sollte jeder, bevor er eine solch Zusatzversicherung abschließt, beachten, dass die Kinder schon in der normalen Privathaftpflicht bis zum Abschluss der Berufsausbildung (auch Studium, oder Grundwehrdienst) eingeschlossen sind und hier solche Schäden reguliert werden. In den Kindereinrichtungen (Kindergarten, Schule, Hort, oder Berufsausbildung) sind die Kinder über diese Einrichtungen pauschal versichert. Das trifft auch für eine Teilnahme an organisierten Veranstaltungen in den Einrichtungen, oder auch Vereinen zu. Hier ist auch der direkte Weg von und zu den Einrichtungen eingeschlossen.
Oft ist die Kinder Haftpflicht nur eine teurere und unnötige Zusatzversicherungen.
Was ist bei Haftpflichtschäden durch Kinder besonders zu beachten?
Wird durch Kinder, die jünger sind als 7 Jahre ein Haftpflichtschaden verursacht (im öffentlichen Straßenverkehr sind es sogar 10 Jahre), dann ist das Kind nach den für uns geltenden bürgerlichen Recht nicht haftbar. Ausnahme ist nur, wenn den Eltern eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wird.
Das bedeutet auch, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Verursacher haftbar gemacht werden kann. Auch die extra abgeschlossene Kinderhaftpflicht hilft in den meisten Fällen nicht, es sei denn, in dem Zusatzvertrag steht, dass deliktunfähige Kinder eingeschlossen werden. Nur in solchen Fällen kann die zusätzliche Kinderhaftpflicht sinnvoll sein.
Aufsichtspflicht der Eltern und ihre Grenzen
Die Aufsichtspflicht der Eltern bedeutet keinesfalls Rundumaufsicht, oder Gefängnisaufsicht. Es muss eine generelle Fürsorge und Aufsicht vorhanden sein. Der achtlos verschossene Fußball zum Beispiel, hat damit nichts zu tun. Bei großen Schäden müssen in der Regel die Gerichte entscheiden und bei Zahlungspflicht der Eltern ist wieder die Privathaftpflichtversicherung gefragt.